Update vom 26.11.2021:
die neue Corona-SchutzVerordnung des Landes NRW und die Empfehlungen der Landeskirche führen dazu, dass für unsere Gottesdienste künftig die 3G-Regel einzuhalten ist. Ab sofort gilt die 3G-Regel für alle unsere Gottesdienste.
Gottesdienste mit 3G-Regel
Da wir für unsere Gottesdienste ab sofort die Erfüllung der 3G-Regel prüfen müssen, bitten wir Sie, sich bereits 10 Minuten vor der Anfangszeit am Gemeindehaus einzufinden. Alle, die am Gottesdienst teilnehmen wollen, müssen nachweisen, dass sie genesen, geimpft oder getestet sind. Der zertifizierte Schnelltest darf dabei nicht länger als 24 Stunden her sein. Bringen Sie bitte Ihre Zertifikate sowie ein Ausweisdokument mit. Kinder und Jugendliche gelten als über die Schulen getestet, es sei denn, es sind Ferien. Die Abstands- und Maskenpflicht an und in unseren Gemeindehäusern bleiben weiterhin bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Marsmann
(Mitglied des Presbyteriums)
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