Auch in unserer Kirchengemeinde ist durch das Presbyterium ein Gemeindebeirat berufen worden. Die landeskirchlichen Richtlinien, die es für die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Arbeitsweisen des Gemeindebeirates gibt, sagen:
Der Gemeindebeirat soll bei der Planung und Koordinierung der Gemeindearbeit, bei der Vorbereitung und Durchführung von Gemeindeveranstaltungen sowie bei der Beratung von Einzelfragen der Gemeindearbeit mitwirken. Der Gemeindebeirat kann zur Wahrnehmung dieser Aufgaben über alle Fragen beraten, die das Leben der Gemeinde berühren. Der Gemeindebeirat kann dem Presbyterium Vorschläge über die Gestaltung der Gemeindearbeit machen (Art. 72 KO).
Der Kontakt zwischen Presbyterium und Gemeindebeirat soll durch regelmäßige Teilnahme und Berichterstattung des Verantwortlichen für den Gemeindebeirat im Presbyterium gegeben werden. Einmal im Jahr, so sagt es die Kirchenordnung soll eine gemeinsame Sitzung beider Gremien stattfinden.

Vorsitzende des Gemeindebeirates: Herr K. Timmermann
Mail: kevin.timmermann@ekvw.de