Alle 4 Jahre finden in der Evangelischen Kirche von Westfalen turnusmäßig die Wahlen der Presbyterinnen und Presbyter statt, das nächste Mal im März 2020. Für die erste Wahl nach der Vereinigung werden in der Evangelischen Mirjam-Kirchengemeinde Ascheberg Drensteinfurt zwei eigenständige Wahlbezirke gebildet, die den ehemaligen Gemeindegebieten entsprechen. Das Wahlvorschlagsverfahren für die beiden Wahlbezirke beginnt mit einer Gemeindeversammlung für jeden Wahlbezirk, zu der das Presbyterium der Evangelischen Mirjam-Kirchengemeinde Ascheberg Drensteinfurt die wahlberechtigten Gemeindeglieder herzlich einlädt.

Sie finden statt am Sonntag, 17. November 2019, in Ascheberg, im Anschluss an den Gottesdienst, ab 11:00 Uhr im Gemeindehaus Am Hoveloh und in Drensteinfurt ab 16:00 Uhr, vor dem Abendgottesdienst, im Gemeindehaus an der Bahnhofstraße 12. In diesen Versammlungen wird das Leitungsgremium über die Bedeutung des Presbyter-Amtes sowie über das Wahlverfahren informieren. Bitte besuchen Sie jeweils die Versammlung des  Gemeindeteiles, dem Sie vor der Gemeindevereinigung angehörten.

Mit einem Gesprächsabend mit Bibelarbeit und einem sehr gut besuchten Gottesdienst hatte sich Pfarrerin Angelika Ludwig, die Kandidatin für die Besetzung der Pfarrstelle der Evangelischen Mirjam-Kirchengemeinde Ascheberg Drensteinfurt, den Menschen der Gemeinde vorgestellt. In der sich anschließenden Gemeindeversammlung nutzten viele Interessierte die Möglichkeit, die Kandidatin im Gespräch näher kennen zu lernen. Wir bedanken uns herzlich für die rege Beteiligung und die zahlreichen Rückmeldungen aus der Gemeinde.

Schon am gleichen Tag trat der Bevollmächtigtenausschuss der Gemeinde zusammen und dessen Mitglieder trafen ihre Wahl: Der Bevollmächtigtenausschuss beschloss einstimmig, Pfarrerin Ludwig in die 1. Pfarrstelle der Mirjam-Kirchengemeinde zu berufen.

Noch stehen einige Schritte aus in diesem Verfahren mit Beteiligung aller Ebenen von der Gemeinde bis zur Landeskirche.

Die Kirchenordnung sieht vor, dass nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses in den Gottesdiensten am 24.06.2018 und 01.07.2018 noch eine Einspruchsmöglichkeit bis zum 9.7. besteht. Ein Einspruch könnte beim Superintendenten des Kirchenkreises Münster, Ulf Schlien, eingelegt werden, wenn es Fehler im Wahlverfahren gab, oder Lehre und Lebensführung der Kandidatin Anlass gibt, ihre Eignung für das Gemeinde-Pfarramt in Zweifel zu ziehen. Der Bevollmächtigtenausschuss ist jedoch von seiner Entscheidung überzeugt.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist und der Annahme der Wahl durch Pfarrerin Ludwig muss das Landeskirchenamt die Wahl bestätigen. Erst danach wird die Evangelische Mirjam-Kirchengemeinde den Termin für den feierlichen Einführungsgottesdienst bekanntgeben.

Die weiteren Schritte werden entsprechend der gesetzlichen Fristen zügig vollzogen und wir hoffen sehr, im September mit großer Freude Frau Ludwig als Pfarrerin in unserer Gemeinde begrüßen zu können.“