Presbyteriumswahl 2024: Die wichtigsten Termine

Alle vier Jahre ist Kirchenwahl. Anfang kommenden Jahres, am 18. Februar 2024, wird auch bei uns in der Mirjam-Gemeinde neu gewählt. Schon jetzt können sich Frauen und Männer mit der Idee befassen, ob sie als Kandidatin oder Kandidat ins Rennen gehen möchten.

„GEMEINDE BEWEGEN“ lautet auch diesmal das Motto . Denn wer Lust hat, sich im Presbyterium zu engagieren, kann tatsächlich etwas bewegen. Das Presbyterium ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Es ist für die Gestaltung und Ausrichtung des Gemeindelebens
verantwortlich, fungiert als Arbeitgeber für die hauptamtlich Mitarbeitenden und trägt die Verantwortung für Haushalt und Finanzen.

Wer also Kirche mitgestalten möchte, Fähigkeiten, Talente und ein wenig Elan mitbringt, sollte die Kandidatur in Erwägung ziehen und Kontakt mit Pfarrerin Angelika Ludwig, dem gegenwärtigen Presbyterium oder den Gemeindebüros aufnehmen. (Voraussetzung ist, Mitglied der Gemeinde, volljährig und nicht älter als 75 Jahre zu sein .) Auch wer eine geeignete Person aus der Gemeinde zur Wahl vorschlagen möchte, kann dies tun. Wahlvorschläge – ein Vorschlag muss jeweils von fünf wahlberechtigten Mitgliedern der Gemeinde mit ihrer Unterschrift unterstützt werden – können bis zum 5. Dezember 2023 eingereicht werden.

Für Presbyteriumswahlen gibt es einen genau festgelegten „Fahrplan“, der im Kirchenwahlgesetz festgelegt wurde und dem Datum der jeweiligen Presbyteriumswahl angepasst wird.

Damit Sie einen Überblick bekommen, hier die wichtigsten Daten: In der gesamten Zeit bis zum 5 . Dezember 2023 können Wahlvorschläge beim Presbyterium abgegeben werden. Sowohl in Ascheberg als auch in Drensteinfurt finden Gemeindeversammlungen statt:

  • 12. November 2023 um 15:00 Uhr im Gemeindehaus Ascheberg mit gemeinsamem Kaffeetrinken
  • 19. November 2023 um 12:30 Uhr im Gemeindehaus Drensteinfurt mit gemeinsamem Kirchenkaffee

Vom 6 . Dezember bis zum 22 . Dezember 2023 werden die abgegebenen Wahlvorschläge geprüft und vom Presbyterium ein einheitlicher Wahlvorschlag erstellt. Sollten zu wenig Wahlvorschläge eingegangen sein, kann der Kreissynodalvorstand (KSV) die Liste ergänzen.

Von diesem Zeitpunkt an gibt es zwei mögliche Abläufe:

Comments are closed, but trackbacks and pingbacks are open.